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Diese Seite wurde aus dem Englischen maschinell übersetzt. Die englische Fassung ist maßgebend – Zahlenangaben und juristische Begriffe sollten dort überprüft werden. English
Historic European canal architecture — citizenship by descent guides
Citizenship by descent

Polish citizenship by descent — confirmation, 1920 Act, documents

Potential Polish (EU) citizenship by descent through a parent, grandparent, or great-grandparent who was a Polish citizen after 1920, subject to continuity of citizenship.

Confirmedgov.plchecked Jul 2026

TL;DR — the rules in six bullets

  • Polen erkennt die Staatsangehörigkeit durch Abstammung ohne Generationsbegrenzung an – auch die Linie der Urgroßeltern kann berücksichtigt werden, sofern die Staatsangehörigkeit bei jeder Geburt ununterbrochen weitergegeben wurde.
  • Stichtag ist der 31. Januar 1920: Ihr Vorfahre (oder dessen Linie) muss gemäß dem Staatsangehörigkeitsgesetz von 1920 an diesem Tag oder danach die polnische Staatsangehörigkeit besessen haben.
  • Von 1920 bis zum 19. Januar 1951 wurde die Staatsangehörigkeit bei ehelich geborenen Kindern vom Vater und bei unehelich geborenen Kindern von der Mutter übertragen.
  • Die Abstammungslinien werden durch eine Einbürgerung im Ausland, einen Militärdienst im Ausland oder die Ausübung eines öffentlichen Amtes im Ausland vor 1951 unterbrochen – doch das „militärische Paradoxon“ rettete viele Männer, die sich im Ausland einbürgern ließen, während sie noch zur polnischen Wehrpflicht verpflichtet waren.
  • Es handelt sich hierbei um eine Bestätigung (potwierdzenie posiadania obywatelstwa polskiego) durch einen Woiwoden, nicht um eine Einbürgerung – Sie bitten Polen lediglich um die Bestätigung der Staatsangehörigkeit, die Sie bereits besitzen.
  • pass2port prüft nicht, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Auf dieser Seite werden die gesetzlichen Bestimmungen mit Quellenangaben zusammengefasst; lassen Sie Ihren konkreten Fall von einem Rechtsbeistand prüfen.

Last verified 2026-07-28.

Check your line — interactive, no email required

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Über welchen Vorfahren beanspruchen Sie die polnische Staatsangehörigkeit?

Poland rules, statute-cited. Not legal advice.

31. Januar 1920 – 18. Januar 1951

Das Staatsangehörigkeitsgesetz von 1920 tritt am 31. Januar 1920 in Kraft. Personen, die im wiedergegründeten polnischen Staat ansässig (mit Wohnsitz) sind oder die Voraussetzungen der in Art. 2 genannten Verträge erfüllen, werden polnische Staatsangehörige. Ehelich geborene Kinder erwerben die Staatsangehörigkeit vom Vater; außerehelich geborene Kinder von der Mutter. Auswanderer, die vor dem 31. Januar 1920 das Land verlassen haben und nie einen Wohnsitz im wiedergegründeten Polen begründet haben, stellen Sonderfälle dar – die Rechtslehre und die Rechtsprechung sind hier umstritten; bitte lassen Sie sich von einem Rechtsbeistand beraten.

Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 1–2 (acquisition), Art. 11 (loss)

Verlustregeln 1920–1951

In Art. 11 sind die Gründe für den Verlust der Staatsangehörigkeit aufgeführt: Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, Eintritt in den ausländischen Militärdienst ohne Zustimmung oder Übernahme eines ausländischen öffentlichen Amtes. Entscheidend ist, dass Männer, die noch der polnischen Wehrpflicht unterliegen, ihre polnische Staatsangehörigkeit nicht durch eine ausländische Einbürgerung verlieren konnten, es sei denn, das Verteidigungsministerium entließ sie aus der Wehrpflicht – das „militärische Paradoxon“, das viele in den USA und Großbritannien eingebürgerte Familienlinien bewahrt.

Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 11

19. Januar 1951 – 1962

Das Gesetz vom 8. Januar 1951 (in Kraft getreten am 19. Januar 1951) ersetzt das Gesetz von 1920. Die Erbfolge erfolgt über jeden der beiden Elternteile, und die geschlechtsspezifischen Vorschriften aus der Vorkriegszeit sowie die Verlustauslöser gemäß § 11 finden künftig keine Anwendung mehr. Verluste, die bereits vor dem 19. Januar 1951 eingetreten sind, bleiben wirksam.

Gesetz vom 8. Januar 1951 über die polnische Staatsangehörigkeit (in Kraft getreten am 19. Januar 1951), Art. 1–2

1962 – 14. August 2012

Das Gesetz vom 15. Februar 1962 behält die Regel der Abstammung von einem der beiden Elternteile bei und sichert die nach den früheren Gesetzen erworbene Staatsangehörigkeit (Kontinuitätskette: 1920 → 1951 → 1962).

Gesetz vom 15. Februar 1962 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 4, Art. 6

15. August 2012 – heute

Heute gilt das Gesetz vom 2. April 2009 (in Kraft seit dem 15. August 2012). Ein Kind erwirbt die polnische Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn mindestens ein Elternteil polnischer Staatsangehöriger ist, unabhängig vom Geburtsort (Art. 14), und Art. 55 regelt das Bestätigungsverfahren für Abstammungsansprüche. Die nach allen früheren Gesetzen rechtmäßig erworbene Staatsangehörigkeit bleibt bestehen.

Gesetz vom 2. April 2009 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 14 (descent), Art. 55 (confirmation)

Ways your line breaks

Einbürgerung im Ausland vor dem 19. Januar 1951
Ein Vorfahre, der vor dem 19. Januar 1951 freiwillig eine ausländische Staatsangehörigkeit angenommen hat, verlor in der Regel zu diesem Zeitpunkt die polnische Staatsangehörigkeit – und konnte diese nicht an später geborene Kinder weitergeben. Ausnahme: das unten beschriebene militärische Paradoxon. (Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 11)
Auslandseinsatz
Der freiwillige Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates ohne Zustimmung der polnischen Regierung führte zu einem Verlust gemäß Art. 11. Dies umfasst auch Vorfahren, die sich freiwillig (und nicht im Rahmen der Wehrpflicht) in ausländischen Armeen verpflichtet haben – Fälle der Wehrpflicht sind vom jeweiligen Sachverhalt abhängig; bitte klären Sie dies mit einem Rechtsbeistand. (Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 11)
Ausländisches öffentliches Amt
Die Annahme eines öffentlichen Amtes in einem ausländischen Staat ohne Zustimmung stellte gemäß § 11 einen Verlustgrund dar. Dies ist in der Praxis der seltenste Verlustgrund, wird jedoch im Bestätigungsverfahren geprüft. (Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 11)
Das militärische Paradoxon (eine rettende Regel, kein Verlust)
Gemäß Art. 11 konnte ein Mann, der noch zur polnischen Wehrpflicht verpflichtet war, seine polnische Staatsangehörigkeit durch eine ausländische Einbürgerung ohne Entlassung durch das Militärministerium nicht effektiv verlieren. Da die meisten männlichen Auswanderer diese Entlassung nie erhielten, unterbrach ihre Einbürgerung im Ausland oft nicht die polnische Abstammungslinie – dadurch bleibt ein großer Teil der vor 1951 in den USA eingebürgerten Abstammungslinien erhalten. (Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 11)
Falsche Elternzeile vor dem 19. Januar 1951
Bei Geburten in der Ehe vor dem 19. Januar 1951 wurde die Staatsangehörigkeit ausschließlich vom Vater übertragen; eine polnische Mutter, die mit einem nichtpolnischen Vater verheiratet war, gab diese in der Regel nicht weiter. Bei außerehelichen Geburten erfolgte die Übertragung durch die Mutter. Seit dem 19. Januar 1951 erfolgt die Übertragung durch einen der beiden Elternteile. (Gesetz vom 20. Januar 1920 über die polnische Staatsangehörigkeit, Art. 1–2 (acquisition), Art. 11 (loss))

Document checklist

  • Geburtsurkunden für jede Person in der AhnenreiheGeburtsurkunde

    Polnische Standesamts- oder Kirchenbücher des ausgewanderten Vorfahren sowie ausländische Geburtsurkunden (mit Apostille und beglaubigter Übersetzung) für jede nachfolgende Generation.

  • Heiratsurkunden für jede GenerationHeiratsurkunde

    Waren erforderlich, um den Ehestand festzustellen – der darüber entscheidet, ob vor 1951 die väterliche oder die mütterliche Abstammungsregel galt.

  • Registrierungskarte für die RückwanderungReemigrationsausweis

    Registrierungsunterlagen für zurückkehrende Auswanderer aus der Zwischenkriegszeit – ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Vorfahr nach 1920 als polnischer Staatsbürger behandelt wurde.

  • AnmeldebescheinigungMeldekarte

    Wohnsitzanmeldung in der Zwischenkriegszeit – Nachweis des Wohnsitzes in Polen, relevant für den Erwerb gemäß dem Gesetz von 1920.

  • WehrpassMilitärpass

    Polnische Militärunterlagen – doppelt nützlich: Sie belegen die Staatsangehörigkeit und begründen die Wehrpflicht im Zusammenhang mit dem Argument des „militärischen Paradoxons“.

  • Ausländische Einbürgerungsunterlagen

    Die Einbürgerungsurkunde oder der Einbürgerungsantrag des Vorfahren im Ausland (z. B. US-C-Akten) – oft ist das genaue Einbürgerungsdatum im Vergleich zum 19. Januar 1951 ausschlaggebend.

  • Polnische Reisepässe oder Ausweisdokumente, sofern noch vorhanden

    Jeder in Polen ausgestellte Reisepass, jede konsularische Registrierung oder jeder Ausweis des Vorfahren verkürzt die Recherche im Archiv erheblich.

Costs — official fees vs firm fees

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ItemAmountNoteStatus
Bescheinigung der Staatsangehörigkeit – Stempelsteuer (opłata skarbowa)PLN 277Gebühr für die Entscheidung des Woiwoden zur Bestätigung des Besitzes (oder Verlusts) der polnischen Staatsbürgerschaft, gemäß der MSWiA-Serviceseite (aktualisiert im August 2025). Rückerstattung bei negativer Entscheidung oder Einstellung des Verfahrens. Wenn Sie einen Vertreter ernennen, fällt eine Stempelsteuer in Höhe von 17 PLN an (nahe Familienangehörige sind davon ausgenommen). sourceconfirmed
Beglaubigte Übersetzung (tłumacz przysięgły)~PLN 60–120 per pageAlle ausländischen Dokumente müssen von einem polnischen vereidigten Übersetzer übersetzt werden; die Preise variieren je nach Sprache und Markt. Die Angaben entsprechen den marktüblichen Preisen und stellen keine offizielle Gebührenordnung dar. sourceverifying
Übliche Anwaltshonorare (optional)US$1,500–5,000Angebot aus zweiter Hand für eine umfassende Vertretung einschließlich Archivrecherche. Eine eigenständige Einreichung ist möglich; die Beauftragung einer Kanzlei ist nicht erforderlich. sourceverifying

Rows marked verifying have not yet been re-confirmed against the primary source and may be out of date.

Realistic timeline

Je nach Umfang der Archivrecherche mehrere Monate bis zu drei Jahren – die angegebenen Zeiträume variieren. Die gesetzliche Entscheidungsfrist ist kurz, doch die Verfahren werden regelmäßig ausgesetzt, während polnische und ausländische Archive nach Unterlagen abgefragt werden.

What a Poland passport unlocks

Visa-free or visa-on-arrival to 151 destinations

Ranked 4 of the 44 nationalities pass2port currently covers

View Poland Mobility Index

Common questions

Kann ich über einen Urgroßelternteil die polnische Staatsangehörigkeit erhalten?
Ja, grundsätzlich. In Polen gibt es keine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl der Generationen – entscheidend ist, dass die Staatsangehörigkeit bei jeder Geburt ununterbrochen von einem Vorfahren weitergegeben wurde, der am oder nach dem 31. Januar 1920 die polnische Staatsangehörigkeit besaß (Gesetz vom 20. Januar 1920). Jede weitere Generation fügt eine Verbindung hinzu, die die Verlustregeln und – vor 1951 – die Geschlechts- und Ehevorschriften erfüllen muss.
Wie weit zurück kann ich die polnische Staatsangehörigkeit geltend machen?
Es gibt keine festgelegte Grenze nach Generationen. Die praktische Grenze liegt am 31. Januar 1920: Ihr Vorfahre (oder dessen Eltern) muss gemäß dem Gesetz von 1920 polnischer Staatsbürger gewesen sein. Vorfahren, die vor 1920 ausgewandert sind und nie die Staatsbürgerschaft des wiedergegründeten Polens besaßen, stellen strittige Grenzfälle dar – lassen Sie sich dies von einem Rechtsbeistand bestätigen.
Welche Unterlagen benötige ich für die polnische Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Geburts- und Heiratsurkunden für jede Generation (akta urodzenia, akta małżeństwa), Nachweise darüber, dass der ausgewanderte Vorfahr die polnische Staatsangehörigkeit besaß (Meldebescheinigung, Reemigrationsregistrierungskarte, Wehrpass, polnische Pässe) sowie die Einbürgerungsunterlagen des Vorfahren im Ausland mit genauen Datumsangaben. Ausländische Dokumente benötigen eine Apostille und eine beglaubigte polnische Übersetzung.
Wie lange dauert die Bestätigung der polnischen Staatsangehörigkeit?
Von mehreren Monaten bis zu etwa drei Jahren – die Bearbeitungsdauer variiert je nach Quelle. Einfache Fälle mit bereits vorliegenden polnischen Unterlagen werden am schnellsten bearbeitet; Fälle, die Recherchen in polnischen, ukrainischen oder belarussischen Archiven erfordern, dauern am längsten.
Wie viel kostet die polnische Staatsangehörigkeit durch Abstammung?
Die offizielle Stempelsteuer für den Bestätigungsbescheid beträgt 277 PLN (MSWiA-Serviceseite, überprüft im Juli 2026; erstattungsfähig, wenn der Bescheid negativ ausfällt). Beglaubigte Übersetzungen kosten etwa 60–120 PLN pro Seite. Anwaltskanzleien berechnen in der Regel 1.500–5.000 US-Dollar für Full-Service-Fälle, aber Sie können die Klage auch selbst einreichen.
Verliere ich meine derzeitige Staatsangehörigkeit, wenn Polen bestätigt, dass ich Pole bin?
In Fällen der Bestätigung gilt dies in der Praxis nicht. In Polen müssen Sie auf nichts verzichten – durch die Bestätigung wird erklärt, dass Sie schon immer polnischer Staatsbürger waren. Ob Ihr anderes Land die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt, ist eine separate Frage, die sich nach dessen eigenem Recht richtet.
Was führt zum Verlust der polnischen Staatsangehörigkeit?
Vor dem 19. Januar 1951: freiwillige Einbürgerung des Vorfahren im Ausland, Militärdienst im Ausland oder Ausübung eines öffentlichen Amtes im Ausland (Art. 11 des Gesetzes von 1920) oder eine Übertragung über den falschen Elternteil (bei ehelichen Geburten ist die väterliche Linie erforderlich, bei außerehelichen Geburten die mütterliche Linie). Verluste nach dem 19. Januar 1951 unterliegen den späteren Gesetzen, in denen diese Auslöser gestrichen wurden.
Was ist das polnische Militärparadoxon?
Gemäß Artikel 11 des Gesetzes von 1920 konnte ein Mann, der noch zur polnischen Wehrpflicht verpflichtet war, seine polnische Staatsangehörigkeit nicht durch Einbürgerung im Ausland verlieren, es sei denn, das Kriegsministerium entließ ihn aus der Wehrpflicht. Fast kein Auswanderer erhielt diese Entlassung – daher blieben viele Männer, die beispielsweise in den 1920er- bis 1940er-Jahren die US-Staatsbürgerschaft annahmen, technisch gesehen Polen und hielten so die Abstammungslinien ihrer Nachkommen aufrecht.
Handelt es sich hierbei um eine Konfirmation oder um eine Einbürgerung?
Bestätigung. Sie beantragen bei einem Woiwoden (oder über einen Konsul) die Bestätigung des polnischen Staatsbürgerschaftsbesitzes gemäß § 55 des Gesetzes von 2009. Es gibt weder eine Sprachprüfung noch eine Aufenthaltsvoraussetzung noch einen Eid – der Staat prüft, ob die Staatsbürgerschaftskette ununterbrochen fortbesteht.
Mein Vorfahr hat Polen vor 1920 verlassen – bin ich damit ausgeschlossen?
Nicht unbedingt, aber dies ist die schwierigste Kategorie. Der Erwerb gemäß dem Gesetz von 1920 hing vom Wohnsitz oder vom Geltungsbereich eines Staatsvertrags am 31. Januar 1920 ab, und Fälle von Auswanderern aus der Zeit vor 1920 sind in Wissenschaft und Praxis umstritten. Behandeln Sie jede pauschale Ja/Nein-Angabe auf einer Website (einschließlich dieser) mit Vorsicht – lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt bestätigen.

Primary sources

Last verified 2026-07-28. Informational only — pass2port does not check your eligibility; confirm with counsel.

Rank investment and residence pathways

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